Vereinssatzung
Klangfärberei – Pop & Jazzchorprojekt n.e.V.
§1 Der Verein mit dem Namen „Klangfärberei – Pop & Jazzchorprojekt n.e.V.“ hat seinen Sitz im Kreis Herford und wurde am 19. Mai 2019 als nicht eingetragener Verein gegründet. Das Kalenderjahr 2019 ist somit das erste Geschäftsjahr.
§2 Ziel und Zweck des Vereins ist die Ausübung von Kunst und Kultur gemäß §52 der Abgabenordnung. Der Verein widmet sich der Förderung musikalischer Bildung, insbesondere dem Singen von mehrstimmigen Pop- und Jazzsongs. In Workshops, Projekten, Konzerten oder weiteren Formaten findet dieses Ziel konkrete Gestalt.
§3 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts §52 “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel werden ausschließlich im Sinne des Satzungsziels verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§4 Der Vorstand besteht aus der ersten Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Die Initiatoren des Vereins vertreten als Vorstand die Interessen der Vereinssatzung, entwickeln Ideen und organisieren Veranstaltungen wie oben beschrieben in Absprache mit den verantwortlichen MusikerInnen. Aufwandsentschädigungen für professionelle Leistungen sind möglich, die Honorare werden vom Vorstand festgelegt. Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Der Vorstand wird jedes Jahr neu gewählt. Zur Prüfung der Kasse werden zwei Mitglieder im Voraus benannt.
§5 Mitglied kann jede/r werden, der/die dieses schriftlich über ein Mitgliedsformular erklärt. Auch der Austritt aus dem Verein ist über eine schriftliche Mitteilung möglich. Der Adressat ist der Vorstand. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 36 € im Kalenderjahr, für SchülerInnen, StudentInnen, Arbeitslose, Geringverdiener 24 € im Kalenderjahr. In der Jahreshauptversammlung kann jährlich über die Höhe des Mitgliedsbeitrages entschieden werden. Die Mitglieder werden zur jährlich einmal stattfindenden Hauptversammlung spätestens 14 Tage vorher schriftlich eingeladen.
§6 Die Finanzierung der Vereinsarbeit wird einerseits durch Teilnehmerbeiträge der angebotenen Veranstaltungen sowie Konzerteinnahmen gewährleistet, andererseits durch Spenden, Sponsoring, evtl. durch Werbung, Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse aus Stiftungen und evtl. durch den Chorverband NRW. Spendenquittungen werden im ersten Quartal des folgenden Jahres ausgestellt.
§7 Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für Kunst und Kultur vorrangig Musikprojekte.